Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten
Das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das GEG führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und löst diese ab.
Wir haben uns hierzu fortgebildet und die Berechnungs-Software auf den aktuellen Stand gebracht, um nach aktueller Gesetzgebung zu handeln.
Auch auf die Förderbedingungen von energieeffizienten Neubau- und Sanierungsprojekten wird dies einen großen Einfluss haben und wir beraten Sie hierzu gerne!